kulturbüro bremen nord - logo

Kulturbahnhof Vegesack (KUBA)

Seit mehr als zehn Jahren hat sich der Kulturbahnhof zwischen dem Vegesacker Bahnhof und der
Hafenmeile zu einem Markenzeichen weit über Bremen hinaus entwickelt. Der Kulturbahnhof Bremen-Nord ist bekannt für seine mutigen künstlerischen Produktionen von der experimentellen Theaterwerkstatt bis hin zu ambitionierten Ausstellungen und Konzerten. Durch eine wechselnde Bestuhlung und den flexiblen Einsatz von Bühnenelementen, verändert der große Veranstaltungssaal dabei jedes Mal seinen Charakter und bietet so immer wieder anregende, sinnliche Erlebnisse.

Kulturbahnhof Bremen-Nord
Hermann-Fortmann-Straße 32
28759 Bremen

Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung und Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Dienstag bis Freitag, 10 – 16 Uhr

Alle Informationen über den Kulturbahnhof erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Kulturbüro Bremen Nord, die sich im selben Gebäude befindet.

Office Management / Sekretariat

Sonja Könnecke
Telefon: 0421 – 98 50 40 0
Telefax: 0421 – 98 50 40 24
E-Mail: office@kulturbuero-bremen-nord.de

Booking

Malte Prieser
Telefon: 0421 – 66 66 60
E-Mail: booking@kulturbuero-bremen-nord.de

Allgemeine Veranstaltungsinformationen

Marco Blöhe
Telefon: 0421 – 65 48 48
E-Mail: mbloehe@kulturbuero-bremen-nord.de

Tickets



Kartenvorverkauf


Eintrittskarten für unsere Veranstaltungen bekommen Sie an jeder Kartenvorverkaufsstelle in Deutschland. Reservierungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zur jeweiligen Veranstaltung!


Website:www.nordwest-ticket.dewww.eventim.de
Telefon0421 – 36 36 360421 – 35 36 37

Kartenvorverkaufsstellen in Vegesack:
Zeitungshaus Nord | Reeder-Bischoff-Str. 33 | Telefon 0421 – 36 36 36
Bremer Karten Kontor | Zum alten Speicher 9 | Telefon 0421 – 674 103 51




Tages- und Abendkasse


Wir öffnen für gewöhnlich eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Je früher Sie bei unseren Veranstaltungen sind, desto besser sind Ihre Plätze.




Ermäßigungen


Wir gewähren Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Auszubildende, Hartz-4-Empfänger, Schwerbehinderte, Zivil- und Wehrdienstleistende. Der Nachweis sollte auf Verlangen am Einlass der Veranstaltung vorgezeigt werden können.